|
 |
 |
 |
 |
 |
Kann die Wahrheit beleidigend sein? |
 |
|
Die Wahrheit kann weh tun - aber kann sie auch beleidigen? In Würzburg wurde ein Journalist verurteilt, weil er über die Kirche die Wahrheit sagte.
|
 |
 |
|
 |
|
 |
Im Amtsgericht Würzburg Unter reger Beteiligung vor allem ausländischer Medien wurde ein 50-jähriger Kirchenkritiker zu 2.000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er die evangelisch-lutherische Kirche in Bayern beleidigt haben soll. |
|
 |
 |
|
 |
|
Die Wahrheit kann weh tun - aber kann sie auch beleidigen? In Würzburg wurde ein Journalist verurteilt, weil er über die Kirche die Wahrheit sagte.
»Es gehörte schon immer zum Leben eines Menschen, der aus katholischer oder lutherischer Sicht ein ‚Ketzer' und ‚Häretiker' ist, früher oder später auch einmal mit der Justiz Bekanntschaft zu machen. Leider auch noch im 21. Jahrhundert.« Richter und Staatsanwalt vor dem Amtsgericht Würzburg schauen an diesem Dezembervormittag schon etwas irritiert, als sie solche Worte von einem Angeklagten vernehmen, der keineswegs zitternd und zagend vor ihnen steht, sondern gelassen hinzufügt: »Wer sich wehrt, soll offensichtlich eingeschüchtert oder gar kriminalisiert werden.«
Es sollte nicht der letzte denkwürdige Moment an diesem Tag bleiben. Vertauschte Rollen im Gerichtssaal: Der Journalist und Buchautor Matthias Holzbauer (50), der Beleidigung der bayerischen Lutherkirche angeklagt, bittet weder um Gnade noch um Milde (die ihm am Ende soviel sei vorweggenommen, von diesem Gericht ohnehin nicht zuteil werden sollte). Er rechnet der Jusitz vor, dass Angehörige der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben, der auch er angehört, in 77 (!) Fällen Strafanzeigen gegen Kirchenvertreter erhoben hatten, ohne dass es die jeweilige Staatsanwaltschaft jemals für notwendig gehalten hätte, Anklage zu erheben. Beleidigung, üble Nachrede, Volksverhetzung, Geschäftsschädigung - immer wieder hatten sie die Gerichte darauf hingewiesen, mit welch rüden Methoden die Großkirchen gegen die wesentlich kleinere »Konkurrenz« vorgehen - alles vergeblich. In mindestens zwei Fällen hat Oberstaatsanwalt Dr. Dietrich Geuder, der ihn nun vor Gericht gebracht hat, eigenhändig solche Strafanzeigen, die in umgekehrter Richtung gestellt worden waren, in den Papierkorb befördert. In einer persönlichen Erklärung wirft Holzbauer ihm deshalb vor, »persönliche bzw. kirchliche Interessen« zu verfolgen (zu lesen im Internet: www.denk-mit.info) Als Dr. Geuder darauf erwidert, die Kirche hätte sich im Gegensatz zum Angeklagten eben vermutlich an die »Spielregeln« gehalten, entsteht Unruhe im voll besetzten Gerichtssaal. Was sollen das für »Spielregeln« sein? Etwa: Wer nicht katholisch oder evangelisch ist, soll schweigen? Gehört die antisemitische Vergangenheit der Lutherkirche (siehe Seite 4), die Holzbauer dargestellt hatte, auch zu diesen »Regeln«, die die Kirche »eingehalten« hat?
Mindestens die Hälfte der Zuhörer sind wie Holzbauer Urchristen im Universellen Leben, die genau wissen, dass Kirchenvertreter über Jahre hinweg immer wieder mit genau denselben Bezeichnungen gegen religiöse Minderheiten zu Felde gezogen sind, die Holzbauer in dem Flugblatt, dessenwegen dem er nun vor Gericht steht, auf die Lutherkirche gemünzt hatte.
Der Unterschied ist nur: Den Kirchenvertretern ist nie etwas passiert, wenn sie religiöse Minderheiten als »totalitär«, als »Psychosekte«, ja als »antisemitisch« diffamierten. Und der weitere Unterschied ist: Gegenüber dem Universellen Leben waren und sind solche Anschuldigungen aus der Luft gegriffen. Im Falle der Lutherkirche sind es belegbare Tatsachen - die in dem Flugblatt auch genannt wurden.
Da wurden Zitate von Martin Luther abgedruckt, die von Hass auf die Juden nur so strotzen. Und es wird durch weitere Zitate belegt, wie der lutherische Theologe Hans Meiser, von 1933 bis 1955 bayerischer Landesbischof, bereits 1926 als Leiter der Nürnberger Predigerschule antisemitische und rassistische Ansichten vertrat. (siehe Seite 4) Noch im März 2006 hatte der derzeitige Landesbischof Dr. Johannes Friedrich den 50. Todestag Meisers feiern wollen. Doch die Nürnberger Abendzeitung machte der Kirche einen Strich durch die Rechnung: »Skandal in Nürnberg: Kirche feiert Nazi-Bischof« lautete die Schlagzeile (4.3.06). Interviewt wurde in diesem Zusammenhang auch der ehemalige lutherische Pfarrer Dieter Potzel, der 1992 aus der Kirche austrat und sich den Urchristen anschloss. Da sie gegen die Abendzeitung (und die darin genannten Tatsachen) nichts machen konnten, beschlossen die lutherischen Würdenträger offenbar, ihre Wut über das gründlich verdorbene Meisersche Jubeljahr an den Urchristen auszulassen.
Jedenfalls erschien zwei Wochen später (18.3.06) in der Münchner BILD-Zeitung ein großer Artikel. Der lutherische Rufmordbeauftragte Wolfgang Behnk diffamierte darin einen Marktstand, an dem Urchristen ökologisches Brot und Gemüse anbieten. »Viktualienmarkt: Dubiose Sekte betreibt Öko-Stand« lautete die große Schlagzeile, die an alle BILD-Verkaufskästen in der ganzen Stadt geheftet wurde. Holzbauer, der an diesem Samstag selbst hinter der Verkaufstheke stand, um Brot aus »friedfertigem Anbau« zu verkaufen, kam sich nach eigenen Worten vor »wie auf einem modernen Scheiterhaufen: An allen Ecken züngelten schon im übertragenen Sinne die Flammen aus den Verkaufskästen. Angesichts der gaffenden Passanten, die auch einmal die ‚gefährlichen Ketzer' sehen wollten, kamen wir uns zeitweise vor wie im Zoo.«
Doch Urchristen sind kampferprobt. Sie haben seit 25 Jahren Erfahrung damit, was es heißt, diskriminiert zu werden. Holzbauer greift nach Feierabend mit einigen Freunden zur Feder - und heraus kommt ein Flugblatt, das die lutherischen Kirchenoberen so geärgert hat, dass sie umgehend Strafanzeige stellten. Besonders sauer scheint ihnen aufgestoßen zu sein, dass nicht nur der Verunglimpfer vom Dienst, Pfarrer Behnk, sondern auch sein Vorgesetzter, Landesbischof Friedrich, darin namentlich für Geschäftsschädigung und moderne Religionsverfolgung verantwortlich gemacht wurden.
Staatsanwalt Dr. Geuder reagiert in Würzburg für Justizverhältnisse vergleichsweise rasch - und hetzt dem Angeschuldigten Anfang Juni, also 10 Wochen später, in aller Herrgottsfrühe die Polizei ins Haus - angeblich, um Flugblätter »sicherzustellen«.
»Eine Schikane«, so urteilt Holzbauers Anwalt, Dr. Christian Sailer. Er macht vor Gericht geltend, dass nach der herrschenden Rechtssprechung die strittigen Äußerungen nicht strafbar sein können, weil sie samt und sonders durch Tatsachen untermauert wurden. Er verweist auf die Bibel, wo in den Paulusbriefen zahlreiche antisemitische Aussagen enthalten sind (siehe www.theologe.de/theologe8.html). »Dagegen sollten Sie einmal Ermittlungen einleiten!«, rät er dem Staatsanwalt, der den Antisemitismus in der Kirche als rein historisches Phänomen dargestellt hatte - und überdies den antisemitischen Landesbischof Meiser als »vielschichtige Persönlichkeit« in Schutz zu nehmen versuchte.
Richter »befremdet«, dass der Angeklagte sein Grundrecht auf Religionsfreiheit in Anspruch nimmt...
Doch anwaltliche Hinweise auf die bisher übliche Rechtssprechung kümmern den jungen Amtsrichter Dr. Hubert Stühler wenig. Mit spürbarem Ärger über die lästigen Kirchenkritiker verkündet er am Nachmittag des 14. Dezember sein Urteil: schuldig - und 2000 Euro Geldstrafe. Die Begründung leitet er ein mit dem bemerkenswerten Satz: »Mit einem gewissen Befremden hat das Gericht zur Kenntnis genommen, dass die Verteidigung versucht, dieses Verfahren hochzustilisieren zu einem Verfahren, in dem die Religionsfreiheit in Deutschland auf dem Spiel steht.«
Erst als Anwalt Dr. Sailer ihn umgehend nachträglich wegen Befangenheit ablehnt, scheint Dr. Stühler zu begreifen, dass er einen Fehler gemacht hat. Ein Richter, der darüber »befremdet« ist, dass ein Bürger dieses Landes ein Grundrecht der Verfassung in Anspruch nehmen will, kann nicht objektiv sein, so die Begründung des Anwalts. Dr. Stühler verliert daraufhin vollends die Nerven und weigert sich - völlig unüblicherweise -, den Befangenheitsantrag ins Protokoll aufzunehmen. »Sie haben zwei Hände und können schreiben«, so fertigt er den Anwalt ab, der doppelt so alt ist wie er selbst, und zwingt einen Advokaten mit 40-jähriger Berufserfahrung, sein Begehren handschriftlich abzugeben.
»Fehlurteil mit skandalöser Begründung«
Der Richter hat, so erklärt Dr. Sailer hinterher den aus Slowenien, Italien und Spanien angereisten Fernsehteams, die gültige Rechtssprechung rundweg missachtet, die der Meinungsäußerung, zumal derjenigen eines von gegnerischen Angriffen direkt betroffenen »Streitpartners«, sehr großen Spielraum zubilligt. »Ein Fehlurteil mit skandalöser Begründung«, so sein Urteil.
Kein Wunder, dass der Rufmordbeauftragte Behnk, eigens aus München angereist, gleich nach der Verhandlung auf den Richter Dr. Stühler zueilt, um ihm seine Aufwartung zu machen. Während des Prozesses hatte Behnk auf dem Flur des Gerichtsgebäudes für lutherische Ordnung gesorgt: Als einige Urchristen ein schlichtes Holzkreuz vor dem Verhandlungsraum aufstellten, rief er sofort die Polizei und forderte eine Ordnungsstrafe für die »Ketzer«. (Seit wann hat ein Pfarrer Angst vor einem Kreuz?) Eine Strafe gab es zwar nicht, aber die Urchristen mussten mit ihrem Kreuz vor den Eingang des Gebäudes umziehen. Auf diese Weise konnten sie auch gleich die Passanten über ihre Aktion informieren: »Wie einst bei der Inquisition wird im Namen des Kreuzes gerichtet. Wir tragen das Kreuz der Erlösung und des Friedens, das Kreuz der Urchristen«.
Und gerichtet wurde in der Tat, und zwar mit einem Urteil, das den Interessen der Kirche entspricht - auch wenn das Urteil »im Namen des Volkes« verkündet wurde. Hier wurden einmal mehr die Opfer zu Tätern und die Täter zu Opfern gemacht. Kirchenvertreter dürfen seit Jahren ungestraft lügenhafte Meinungsäußerungen gegen eine religiöse Minderheit verbreiten, und zwar über Fernsehen und Presse bis hin zur Bild-Zeitung. Wenn sich aber jemand wehrt und einige Handzettel mit nachprüfbaren Tatsachen verteilt, wird er kriminalisiert.
Daher fragen wir das Volk: Ist dieses Urteil wirklich in seinem Namen ergangen? Hat das Volk uns verurteilt? Schreiben Sie uns!
|
 |
 |
Wie abhängig ist die Justiz? |
 |
|
Wie ist es um Deutschland bestellt? Haben wir wirklich noch eine unabhängige Justiz? Der Buchautor und Kriminalismusexperte Jürgen Roth beschreibt in seinem Buch »Der Deutschland-Clan« (Frankfurt 2006) das »skrupellose Netzwerk aus Politikern, Top-Managern und Justiz«. Da ist auch von Bayern die Rede. Im Zusammenhang mit den Bilanzmanipulationen der Hypo-Vereinsbank lesen wir:
»Zuvor hatte, das wird in Anwaltkreisen zumindest behauptet, der bayerische Justizminister seine Hand schützend über die Hypo-Vereinsbank gehalten, eine Hand, die wiederum vom bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber geführt wurde. ‚Der sorgt dafür', meint ein Insideranwalt, ‚dass die Richter in Bayern nicht aus dem Ruder laufen.'« (S. 100)
Auch vom benachbarten Thüringen ist die Rede, wo »Druck auf die Richter« und auf einen Staatsanwalt ausgeübt wurde, die Ermittlungen wegen eines Immobilienskandals, der auch als »Würzburger Erfolgmodell« (!) bezeichnet wurde, einzustellen. Ins Zwielicht geriet dabei auch die Landesregierung. (S. 109)
Im Fall des Inquisitionsprozesses gegen Matthias Holzbauer liegt der Fall natürlich ganz anders. Hier wurden ja keine Ermittlungen aufgrund von Anweisungen von »höherer Stelle« behindert, es wurden höchstens welche verstärkt ...
|
|
 |
 |
Wie in Würzburg das Recht verbogen wird |
 |
|
Zwei Prozesse sorgten während der Vorweihnachtszeit in der Bischofsstadt Würzburg für Aufsehen.
In dem einen ging es um die Frage, ob ein Grundstücksbesitzer mit einem eigenen Jagdrevier aus ethischen Gründen auf die Jagd verzichten darf. Und ob ausgerechnet Jäger als Richter über diese Frage befinden dürfen.
Im anderen Verfahren stand ein Journalist vor Gericht, der angeblich die Lutherkirche beleidigt hatte.
Bei beiden Prozessen häuften sich merkwürdige Vorfälle, die zu der Befürchtung Anlass geben, dass in Würzburg Urteile gefällt werden, die zwar den Großkirchen gut gefallen, die herrschende Rechtsprechung aber außer Acht lassen.
Näheres lesen Sie in der Broschüre: »Wie in Würzburg das Recht verbogen wird«, kostenlos zu bestellen unter:
Freie Christen für den Christus der Bergpredigt, Hiltrud Beil Max-Braun-Str. 2 97828 Marktheidenfeld info@denk-mit.info
|
 |

|
NEU: »Wie in Würzburg das Recht verbogen wird« |
 |
|
Broschüre als pdf downloaden [198 KB]
|
 |
 |
|
Druckbare Version
|
|
Denk Mit Nr. 22 Dez. 2006 Auszüge aus dem »verbotenen« Flugblatt
|
|
 |