»Den Sachverhalt verfälscht und das Recht verbogen...«

So bewertete am 23. Januar 2007 Rechtsanwalt Dr. Christian Sailer ein Urteil des Würzburger Amtsgerichts, das im Dezember vergangenen Jahres öffentliches Aufsehen erregt hatte: Matthias Holzbauer, ein Angehöriger der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben, hatte sich in einem Flugblatt für die jahrelangen kirchlichen Angriffe gegen seine Glaubensgemeinschaft revanchiert. Seit rund 20 Jahren hatten Beauftragte der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche allen nur denkbaren Schimpf über die Gemeinschaft Holzbauers verbreitet und sie als "Sekte", "gefährlich", "totalitär" und "selbstmordgefährdet" in Verruf gebracht.

Nun reichte der Flugblattverfasser einen Teil davon zurück, indem er das aggressive, totalitäre und teilweise sogar antisemitische Verhalten der Lutherkirche schilderte. Da deren "Sektenbeauftragte" den öffentlichen Rufmord in Form von "Warnungen" zu verbreiten pflegen, überschrieb Holzbauer sein Flugblatt mit dem Titel "Warnung vor der antisemitischen lutherischen Inquisitions-Sekte". Eine scharfe Formulierung - ohne Zweifel, vor allem, was den Antisemitismusvorwurf anbelangt; aber aus dem Flugblatt ist ohne weiteres erkennbar, dass damit neben Martin Luther der Landesbischof Hans Meiser gemeint war, der auf furchtbare Weise gegen die Juden hetzte und für den der jetzige Bischof Dr. Friedrich ein Gedenkjahr einrichten wollte. Holzbauer wollte der Öffentlichkeit einmal zeigen, um welche Institution es sich da eigentlich handelt, die seit über 15 Jahren über seine Glaubensgemeinschaft öffentlich herzieht.

Rechtsanwalt Dr. Sailer, der Holzbauer verteidigte, war überrascht: "In der Hauptverhandlung wurde anhand von zahllosen Zeitungsartikeln nachgewiesen, wie übel die Evangelisch-Lutherische Kirche der Glaubensgemeinschaft des Angeklagten mitgespielt hatte. Nach der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist in solchen Fällen ein Gegenschlag zulässig. Was den Antisemitismusvorwurf anbelangt, ist er eindeutig auf die Vergangenheit bezogen; und was die Bezeichnung ,Sekte' anbelangt, benahm sich die Lutherkirche gegenüber einer religiösen Minderheit schlimmer und intoleranter als jede ,Sekte' es tun kann, weshalb auch der Sektenvorwurf plausibel war."

Offenbar tat sich der Amtsrichter schwer, sein Urteil zu begründen. Fünf Wochen mussten die Prozessbeteiligten darauf warten. Am letzten Tag der gesetzlich vorgeschriebenen Frist wurde das schriftliche Urteil zu den Akten gegeben und dem Verteidiger des Angeklagten übersandt.
Bemerkenswerterweise ohne die Sitzungsniederschrift, die schon vor Wochen angefordert wurde.

Zum Inhalt des Urteils findet der Verteidiger deutliche Worte: "Das Urteil ist so verquer wie die mündliche Verhandlung, an deren Ende der Richter sich nicht genierte, dem Verteidiger vorzuwerfen, dass er zugunsten des Angeklagten ins Feld führte, dass dessen Religionsfreiheit
seit Jahren durch die Hetze kirchlicher Sektenbeauftragter schwer beeinträchtigt wurde. In der schriftlichen Urteilsbegründung fällt diese Hetze zum größten Teil unter den Tisch. Das Gericht versucht den Eindruck zu erwecken, als habe sich Holzbauer nur gegen einen Artikel
der Münchner BILD-Zeitung zur Wehr gesetzt. Dabei war dies nur die Spitze des Eisbergs. Was sich in den Jahren vorher abspielte, wurde in den Urteilsgründen unterschlagen. Nur deshalb war es möglich, die Reaktion Holzbauers auf die kirchlichen Angriffe als unverhältnismäßig und strafbar zu qualifizieren. Sein ,Gegenschlag' sei nicht erlaubt
gewesen. Auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird ignoriert, wonach bei öffentlichen Äußerungen im Zweifel zugunsten der Meinungsfreiheit zu entscheiden ist. Im vorliegenden Fall bedeutete dies, dass zugunsten Holzbauers davon auszugehen war, dass das Beiwort ,antisemitisch' nicht auf die gegenwärtige Kirchenleitung, sondern auf die Vergangenheit der Kirche bezogen war, was im Flugblatt ja auch durch viele Zitate belegt wurde. Im Gegensatz dazu insistierte der Amtsrichter in seinen Urteilsgründen darauf, dass der Vorwurf auf die gegenwärtige Kirche gemünzt und deshalb strafbar sei. Auch als inquisitorisch und totalitär dürfe man sie nicht bezeichnen - dies sei eine ,Schmähung'.
Das Urteil hat den Sachverhalt verfälscht und das Recht verbogen" - so Sailer.

In manchen Passagen ist die Absicht des Amtsrichters, den Angeklagten patout zu verurteilen, sogar für den Laien mit Händen zu greifen. So wird ihm sogar angelastet, dass er sich über die Rechtmäßigkeit seiner Äußerung vorher bei seinem Anwalt erkundigt hat und dieser ihm sagte, das Flugblatt sei zulässig. Anstatt dem Angeklagten dies zugute zu halten, macht das Gericht das Gegenteil daraus: Der Umstand, dass Matthias Holzbauer anwaltschaftlichen Rat in Anspruch genommen habe, zeige, dass er Veranlassung hatte, über die Rechtswidrigkeit seines Handelns nachzudenken. Es sei nicht ausreichend gewesen, sich "lediglich
Rechtsrat von einem Rechtsanwalt" einzuholen. "Erforderlich wäre vielmehr gewesen, weitere Erkundigungen einzuziehen."

Bei wem? - fragt sich Holzbauer nun. Er wird über diesen Fall auch die ausländischen Freunde und Sympathisanten seiner Gemeinschaft informieren und vielleicht den einen oder anderen Juristen oder Politiker auf europäischer Ebene dafür interessieren. Ausländische Medien haben bereits über die Hauptverhandlung berichtet, sie werden auch an den Urteilsgründen interessiert sein. Das juristische Machwerk des Amtsrichters Dr. Stühler könnte einer internationalen Öffentlichkeit als Warnung dienen, wie gefährlich ein deutscher Richter reagieren kann, wenn es um die Kritik an den Kirchen geht. Jedenfalls hat Matthias Holzbauer Berufung eingelegt. Das Landgericht Würzburg hat nun Gelegenheit, das Unrecht des Amtsrichters zu korrigieren.

PRESSEMITTEILUNG der Zeitung DENK MIT und handle
23. Januar 2007




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Gott warnte /vor/ Stoiber und Kirchen
Würzburg, 23.12.: 600 Demonstranten